Bebauungspläne in Kraft

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden.

In den einzelnen Ortsteilen besteht eine Vielzahl von Bebauungsplänen unterschiedlichsten Alters. Der älteste anzuwendende Bebauungsplan im Ortsteil Meitingen stammt in der Urfassung aus dem Jahr 1964.


Bebauungspläne im Markt Meitingen

Die digital verfügbaren Bebauungspläne werden in die Ortsteil-Rubriken eingestellt. Verbindliche Auskünfte zu diesem Thema erteilt das Bauamt.