Schädlingsbekämpfung

Rattenbekämpfung

Ein verstärkter Rattenbefall auf einem Grundstück oder Gelände ist meldepflichtig und muss dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt werden, da Ratten Infektionskrankheiten übertragen und gegebenenfalls sogar große Sachschäden verursachen können.

Die Rattenbekämpfung ist für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Meitingen kostenlos.

Betroffene Anwohner werden gebeten, einen Befall direkt an die beauftragte Firma Hawlik in Gablingen (Telefon 08230/891450) oder an den Markt Meitingen (Telefon 08271/8199- 35 bzw. -34).

Um den Befall an den Markt Meitingen zu melden, können Sie gerne auch nachfolgendes Kontaktformular verwenden:


Wespen und Hornissen

Nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz sind Wespen und Hornissen "besonders geschützt". Sie dürfen nicht grundlos gestört, beeinträchtigt, belästigt oder gar getötet werden. Es kann aber Fälle geben, in denen sich Mensch und Tier in die Quere kommen. Dann ist zu prüfen, ob Nester mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde entfernt oder versetzt werden können.

Bei Fragen können Sie sich an den Wespen- und Hornissenberater des Landkreises Augsburg wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Landkreises.