Bekanntmachungen des Marktes Meitingen

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.

Ab 1. Oktober 2024 ersetzt die Internet-Veröffentlichung den bisherigen Aushang für amtliche und ortsübliche Bekanntmachungen in den gemeindlichen Anschlagkästen in allen Ortsteilen.