Bekanntmachungen des Marktes Meitingen

Zur Umsetzung des Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) werden nachfolgend durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) im Internet veröffentlicht.

Seit 1. Oktober 2024 ersetzt die Internet-Veröffentlichung den bisherigen Aushang für amtliche und ortsübliche Bekanntmachungen in den gemeindlichen Anschlagkästen in allen Ortsteilen.

Sie haben die Möglichkeit, sich per Push-Benachrichtigung (Glocken-Symbol unten links) über neue Bekanntmachungen informieren zu lassen.