Abwasserentsorgung im Markt Meitingen

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden und Städte und wird von ihnen im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen.

Das Abwasser im Markt Meitingen wird in zwei Kläranlagen gereinigt. Aus dem Klärschlamm gewinnt unsere Biogasanlage CO2-neutral Energie. Neben den Kläranlagen betreuen unsere Mitarbeiter rund 80 km Leitungsnetz mit Hebeanlagen und Spülschächten.

Was darf nicht in die Toilette?

Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen über die Toilette sorgt leider immer wieder für Probleme im Abwassersystem und verursacht somit hohe Kosten für die Kommune (und wiederum für den Verbraucher).

Diese Dinge sollten Sie deshalb nicht über die Toilette entsorgen:

  • Feuchttücher
  • Küchenrolle
  • Taschentücher
  • Damenhygieneartikel
  • Wattestäbchen
  • Zigarettenkippen
  • Verbandsmaterial; sonstige Produkte zur Wundversorgung
  • Verhütungsmittel
  • Farben, Lacke, Lösungsmittel
  • Medikamente
  • Küchenabfälle oder Essensreste (Ratten!)
  • Öle und Fette
  • Kleintierkadaver

Weitere interessante Informationen und Hinweise zur Abwasserentsorgung finden Sie hier:

Was darf nicht in die Toilette?

Abwasserentsorgung

Versickerung von Niederschlagswasser auf Privatgrundstücken

Kochen, Spülen, Waschen, Toilettengang, Händewaschen – Es gibt zahlreiche alltägliche Routinen, die im Haushalt einen Bedarf an Frischwasser auslösen. Die verschmutzte Restmenge wird dann dem Kanal zugeführt. Der Markt Meitingen betreibt dazu neben zwei Kläranlagen (Langenreichen und Ostendorf) ein 80 km langes Kanalnetz.

Mit Ausnahme des Ortsteils Langenreichen darf aber anfallendes Niederschlagswasser von Dach- und versiegelten Zufahrts- und Hofflächen sowie von Gartenhütten nicht in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden (Trennsystem).

Eine Entwässerung des Niederschlagswasser aus privaten Grundstücken über die öffentlichen Straßensinkkästen ist unzulässig, da die Sickeranlagen in unseren Straßen für dieses zusätzliche Oberflächenwasser nicht dimensioniert sind. Dies trägt bei Starkregenereignissen u.a. dazu bei, dass sich große Wasserseen auf den Straßen bilden und das Wasser anschließend in die am tiefsten liegenden Privatgrundstücke läuft.

Das bayerische Wasserhaushaltsgesetz und die kommunale Entwässerungssatzung nehmen für die ordnungsgemäße Regenwasserableitung die Grundeigentümer in die Pflicht. Jeder Eigentümer hat auf seinem Grundstück für eine ausreichende Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers zu sorgen (Entwässerungsrinne, Hofsinkkasten). Wir bitten dies insbesondere zu beachten, wenn z. B. Hofflächen (neu) gepflastert werden.

Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben begründen einen zivilrechtlichen Abwehranspruch auf Unterlassung dieser Beeinträchtigung. Dieser Anspruch steht neben dem privaten Nachbarn auch dem Markt Meitingen als Straßenbaulastträger zu.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne unser Bauamt (Tel. 08271/8199-45 oder -21) zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum Thema Kanalisation finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/wasser/kanalisation/index.htm

Rückstausicherung prüfen!

Immer wieder stellen unsere Mitarbeiter fest, dass die Rückstauventile privater Kanalanschlüsse oftmals nicht funktionsfähig sind.

Bei Kanalspülungen oder wenn der Kanal z.B. infolge eines Rückstaus verstopft, kann dies zur Folge haben, dass Abwasser in den Keller läuft.

Gegen den Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Daher der Appell, das Rückstauventil zu überprüfen bzw. dessen Reparatur zu veranlassen.

Für den Einbau oder Prüfung einer Rückstausicherung kann ein Sanitärunternehmen Ihres Vertrauens beauftragt werden. Lassen Sie sich ausführlich beraten: Fragen Sie nach, welche technischen Möglichkeiten überhaupt in Frage kommen, welche DIN-Normen (Rückstauschutz nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100). eingehalten werden müssen und wie aufwändig (und damit kostenintensiv) die geplanten Maßnahmen werden. Maßgebend ist immer die geltende Gesetzeslage, insbesondere die örtliche Entwässerungssatzung sowie die örtlichen Gegebenheiten. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer, welche Anforderung beim Thema Rückstausicherung gefordert ist.

Störungen melden

Wenden Sie sich bei Störungen der Abwasserentsorgung an folgende Telefonnummer:0171 2021234