Beflaggung öffentlicher Gebäude

Warum ist das Rathaus heute beflaggt?

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum einige öffentliche Gebäude nur an manchen Tagen beflaggt sind? Die Beflaggung erfolgt nach den empfohlenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für die Beflaggung öffentlicher Gebäude. Darin werden bestimmte Tage festgelegt, an denen eine Beflaggung erfolgen soll. Darüber hinaus können weitere Beflaggungen kurzfristig angeordnet werden (bspw. im Trauerfall).

Die von Staatsbehörden ganz oder überwiegend benutzten Gebäude und Anlagen werden ohne besondere Anordnung beflaggt am:

  1. Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar),
  2. Feiertag der Arbeit (1. Mai),
  3. Europatag (9. Mai),
  4. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
  5. Jahrestag des 17. Juni 1953,
  6. Jahrestag des 20. Juli 1944,
  7. Tag der Heimat (erster Sonntag im September, es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet),
  8. Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
  9. Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag),
  10. Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember),
  11. Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament.

Die ausführliche Flaggen-Verwaltungsanordnung finden Sie hier.