Anmeldungen für die gemeindlichen Kindertagesstätten

Die Anmeldungen für die gemeindlichen Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Verlängerte Mittagsbetreuung, Hort) für das Betreuungsjahr, das im September eines Jahres beginnt, finden bereits immer im Januar statt.

Bitte melden Sie Ihr Kind bereits im Januar zur Betreuung an, wenn es im Zeitraum September bis Juli (des darauffolgenden Jahres) eine unserer Kindertagesstätten besuchen soll, auch wenn der Eintritt nicht bereits im September erfolgt.

Termine für die Anmeldung und Informationen zu den Buchungszeiten der Einrichtungen finden Sie hier.

Für alle gemeindlichen Kindertagesstätten gilt:

Bitte zum Anmeldetermin mitnehmen:

  • Anmeldeformular:
    Vewenden Sie das für die gewünschte Kita geltende Formular; bei den Krippen besteht nur ein Formular, das für alle Einrichtungen gilt. Bitte bringen Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zum Anmeldetermin mit. Es werden die Unterschriften aller Sorgeberechtigten benötigt. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, das Formular im Internet aufzurufen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir senden Ihnen die Anmeldung gerne zu (Kontakt s.u.).
  • Impfpass und U-Heft bzw. Teilnahmekarte:
    Der Nachweis des Masernschutzes Ihres Kindes ist Voraussetzung für die Aufnahme in der Einrichtung!
  • Kopie des Sorgerechtsbescheids:
    Wenn nicht beide Eltern sorgeberechtigt sind, bitte Kopie vorlegen!

Formulare

Die aktuellen Versionen der Anmeldeformulare für alle Kinderbetreuungseinrichtungen finden Sie hier.