Versorgung

Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge im so genannten eigenen Wirkungskreis. Zu den Aufgaben der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis gehört nach Artikel 83 der Bayerischen Verfassung auch die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas und elektrischer Kraft. Die Versorgung mit Strom ist zwar gemeindliche Aufgabe, aber die Gemeinde muss diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, sondern kann über Konzessionsverträge Dritte beauftragen.