Das Logo des Marktes Meitingen
Ein neuer Markenauftritt für den „Wirtschaftsraum mit Lebensqualität”
Neugestaltung
2023 bestrebte der Markt Meitingen eine Überarbeitung seines bisherigen Markenauftritts und suchte in diesem Zusammenhang ein zeitgemäßes, dynamisches Corporate Design. Der neue Markenauftritt sollte vielseitig einsetzbar sein, Offenheit und Modernität ausstrahlen und über einen hohen Wiedererkennungswert verfügen.
Sowohl Einheimische aus allen Ortsteilen des Marktes Meitingen als auch Zugezogene sollen sich mit dem neuen Markenauftritt, insbesondere mit der neuen Wort- und Bildmarke, identifizieren können.
Das Wappen als Hoheitszeichen des Marktes Meitingen wird dabei nicht infrage gestellt und findet sich zukünftig nach wie vor auf offiziellen Dokumenten und Schriftstücken des Marktes Meitingen wieder.
Siegerentwurf
Der Entwurf der Büro 5 GmbH konnte sich im Wettbewerb für einen neuen Markenauftritt des Marktes Meitingen unter den verschiedenen Bewerbern durchsetzen. Die Agentur wurde damit beauftragt, das Corporate Design des Marktes Meitingen zu überarbeiten.
Die neue sehr eigenständige Bildmarke erhält ihre Einzigartigkeit durch die Verbindung aller sechs Teilgemeinden auf der Landkarte. Die Form lässt kreativen Interpretationsspielraum und wird immer ein Alleinstellungsmerkmal haben durch die Positionen der einzelnen Ortschaften.
Vielseitig und eng miteinander verknüpft bilden die Ortsteile und der Kernort Meitingen zusammen den Markt Meitingen.
Das Logo, die Wappen und Fahnen dürfen von Dritten nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeinde, des jeweiligen Landkreises oder des jeweiligen Bezirks verwendet werden.
Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte.
Die Kommunen können unter Beachtung des Gleichheitssatzes die Verwendung ihres Wappens durch politische Parteien oder Wählergruppen genehmigen. Sie müssen dabei sicherstellen, dass die Parteien oder die Wählergruppen durch die Art der Verwendung des Gemeindewappens nicht den Eindruck erwecken, funktionell oder institutionell mit Trägern hoheitlicher Gewalt verbunden zu sein.
Auch eine Verwendung des Wappens einer Kommune in abgewandelter oder stilisierter Form, die zu einer Verwechslung mit dem Wappen einer Kommune führen kann, ist ohne Zustimmung nicht zulässig.
Eine Genehmigung ist z. B auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.