Hebesätze

Hebesätze existieren für die Grund- und Gewerbesteuer. Im Markt Meitingen setzt der Marktgemeinderat diese durch Satzung fest. Über die Hebesätze bestimmt die Gemeinde grundsätzlich die Höhe der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer.

Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld zu ermitteln.

  • Grundsteuer A: land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: 320 v. H. (neu ab 01.01.2025: 460 v.H)
  • Grundsteuer B: bebaute und unbebaute, gewerbliche und private Grundstücke: 320 v. H.
  • Gewerbesteuer: 360 v. H.

Hebesätze deutscher Städte und Gemeinden:

Das Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellt auf dieser Internetseite eine Übersicht der Hebesätze in Deutschland zur Verfügung.